Die Elternbeiträge sollen sozial verträglich und gerecht gestaffelt sein. Die im folgenden angegebenen Mindestbeträge sind die verpflichtenden Mindestschulgelder. Wer in der Lage ist, mehr zu zahlen, wird gebeten, dies zu tun.

Bei der Neuregelung der Privatschulfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg haben wir uns entschieden das verpflichtende Schulgeld auf 160,- Euro pro Monat zu begrenzen. So beträgt das monatliche Schulgeld für das erste und zweite Kind 160,- Euro. Für jedes weitere Kind beträgt das Schulgeld 100,- Euro. Darüber hinaus führen wir vor Vertragsabschluss ein Finanzgespräch, in dem wir auch um zusätzliche, freiwillige Förderbeiträge bitten, damit wir unseren Schulfinanzhaushalt stemmen können.

Elterneinlage

Bei Zusage eines Schulplatzes für das erste Kind wird eine einmalige zinslose Einlage von 1500,- Euro erhoben. Diese Einlage wird bei Schulaustritt wieder zum Ende des jeweiligen Schuljahres ausbezahlt. Schulden, die durch Nichtbezahlen von Schulgeld o.ä. entstanden sind, werden vor Ausbezahlung mit der Einlage verrechnet. Beim Eintritt weiterer Kinder wird keine weitere Einlage fällig. Die Einlage wird jedoch erst zurückerstattet, wenn kein Kind der Familie mehr die Schule besucht.

Klassenfahrten

Die Kosten errechnen sich anteilig aus den real entstandenen Kosten.

Klassenfahrten in den höheren Stufen sind erfahrungsgemäß teurer als Klassenfahrten der jüngeren Kinder. Wir legen Wert darauf, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, an Klassenfahrten teilzunehmen und bemühen uns um Lösungen, sollten die Kosten für Einzelne nicht tragbar sein.