Die Finanzierung hängt vom Förderbedarf ab:

  • Sonderpädagogische Förderkräfte werden vom Schulamt finanziert. Diese Unterstützung wird immer zum Schuljahresbeginn gezahlt, auch wenn Förderbedarf erst im Laufe des Schuljahres festgestellt wird. An öffentlichen Schulen beginnt eine Förderung deswegen immer zum Schuljahresbeginn. Auch die FSD erhält die Fördergelder immer zu Beginn des Schuljahres. Trotzdem starten wir sofort nach Feststellung des Bedarfs mit sonderpädagogischer Förderung.
  • Schulbegleitungen und Lerntherapie sind eine Leistung der Eingliederungshilfe (Jugendamt). Sie sichern Teilhabe und sind individuelle Unterstützungen für einzelne Kinder.
  • Fachleistungen des sonderpädagogischen Dienstes sind staatlich finanziert.

Eltern müssen die Kosten für eine inklusive Beschulung also nicht selbst tragen. Die Schule unterstützt Eltern bei der Antragstellung und bei der Kommunikation mit Behörden.