Wenn die Bildungsteilhabe von Kindern gefährdet ist, können neben schulischen Nachteilsausgleichen noch weitere Maßnahmen beantragt werden. Dazu gehören unter anderem Schulbegleitung oder integrative Lerntherapie.

Schulbegleitung stellt, wo möglich, Hilfe zur Selbsthilfe dar. Weitreichendes Ziel der Schulbegleitung ist es, sich selbst überflüssig zu machen.

Schulbegleitung ermöglicht:

  • die Teilnahme am Unterricht und am Schulleben
  • die Förderung zur größtmöglichen Selbständigkeit bzw.
  • Unabhängigkeit des Kindes bzw. des Jugendlichen
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht
  • Integration in den Klassenverband