Ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren dient dem Recht des Kindes auf angemessene Beschulung. Wenn der Sonderpädagogische Dienst das Feststellungsverfahren empfiehlt, muss die Schule das Verfahren einleiten – auch wenn Eltern das nicht wünschen. Das Verfahren kann deswegen auch ohne Mitwirkung der Eltern eingeleitet werden. Trotzdem suchen wir immer zuerst das Gespräch und klären gemeinsam die Hintergründe und Ängste. Inklusion kann nur gelingen, wenn Schule und Eltern vertrauensvoll zusammenarbeiten.