Alle beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutzgesetz Baden Württemberg (DSG BW). Informationen über Förderbedarfe werden im pädagogischen Team behandelt.

Ausnahmefall: Der Sonderpädagogische Dienst kann auch ohne die Zustimmung der Eltern hinzugezogen werden. Allerdings wünschen wir uns ausdrücklich eine Zusammenarbeit mit den Eltern. Deswegen informieren wir die Eltern im Vorfeld, falls wir den Sonderpädagogischen Dienst hinzuziehen wollen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wichtige Ressource im Inklusionsprozess.