Unser Aufnahmeverfahren

Tag der offenen Tür 2025

Sonntag, den 19. Januar 2025 von 14:00 bis 17:00 Uhr

Vorstellung der Schule und unseres Konzepts.

  • Einblicke in unsere Schulräume und Materialien
  • Führungen durchs Haus
  • Fotoshow, Kaffe und Kuchen

Konzeptionelle und organisatorische Informationen bekommen Sie an den Infoabenden.

Infoabende für Einschulungskinder 1. Klasse Schuljahr 2025/26

Infoabend 1 Einschulungskinder: Donnerstag, den 10. Oktober 2024 um 19:00 Uhr

Infoabend 2 Einschulungskinder: im Anschluss an den Tag der offenen Tür, Sonntag, den 19. Januar 2025 um 19:00 Uhr

Teilnahme an einem Infoabend ist Voraussetzung für das spätere Kennenlerngespräch.

Aufnahmeantrag Grundschule

Anmeldeformular erste Klasse.

Für Ihre Schulplatzanfrage benötigen wir von Ihnen den Aufnahmeantrag Grundschule. Bitte füllen Sie den Antrag digital mit dem Adobe Acrobat Reader aus, Webbrowser können das PDF-Formular nicht korrekt darstellen.

Quereinstiege

In Ausnahmefällen und bei freien Schulplätzen ist ein Quereinstieg in die Klassenstufen 1 – 6 möglich. Für die Klassenstufen 7 – 10 bieten wir prinzipiell keine Quereinstiegsplätze an.

 

Information zum Schuljahr 2024/25

Ein Quereinstieg in das Schuljahr 2024/25 ist momentan nicht möglich.

 

Information zum Schuljahr 2025/26

Sollten wir für das Schuljahr 2025/26 freie Quereinstiegsplätze für die Klassen 1-6 anbieten können, werden wir sie an dieser Stelle bekannt geben. Bitte schauen Sie immer mal wieder auf unsere Homepage.

Für Eltern die an einem Schulplatz Quereinstieg interessiert sind, wird es im Frühjahr 2025 eine Zoom Infoveranstaltung geben. Den Link zur Teilnahme für das Zoom-Meeting stellen wir Ihnen rechtzeitig an dieser Stelle bereit.

Am Ende der Infoveranstaltung haben Sie die Möglichkeit, sich auf einen Schulplatz zu bewerben. Die Teilnahme an der Infoveranstaltung-Quereinstieg ist also Voraussetzung für die Schulplatzbewerbung und ein mögliches späteres Kennenlerngespräch.

Wichtige Informationen

Hospitationsgebühr

Wenn Eltern der Einschulungskinder hospitieren, erheben wir eine Gebühr von 50 Euro.

Finanzgespräch

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Finanzgespräch zu führen. Dieses findet vor Abschluss eines Schulvertrages statt.

Nachweis zur Immunität gegen Masern

Wir weisen darauf hin, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, für alle Einschulungskinder vor Schulbeginn einen Nachweis zur Immunität gegen Masern (ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern oder medizinische Kontraindikation) einzuholen.

Elternarbeit

Zu diesem Thema verweisen wir auf die Rubrik “Für Eltern“ und Mitarbeit.