Inklusionsmilewerbung2025-12-03T15:25:44+01:00

Inklusion an unserer Schule

An unserer Schule arbeiten wir inklusiv, weil wir für Schülerinnen und Schüler Hürden abbauen und Teilhabe ermöglichen.
Dazu pflegen wir eine Atmosphäre und Kultur, in der alle mit ihren Eigenarten und Besonderheiten willkommen sind. Unsere Abläufe unterstützen uns bei der alltäglichen praktischen Umsetzung.

Anderssein ist normal

Wir sind eine Schule für alle Menschen. Inklusion bezieht nicht nur auf Menschen mit Behinderung, Lernschwäche oder auffälligem bzw. unauffälligem Verhalten. Das bedeutet, dass die Individualität eines jeden Menschen angenommen wird. Alle diagnostizierten und nicht diagnostizierten, sichtbaren und nicht sichtbaren Einschränkungen, Behinderungen, Schwächen und Stärken sind hier miteingeschlossen.

Unsere Grundprinzipien: Entwicklung von Kultur – Struktur – Praktiken

Wir schaffen eine grundlegende Atmosphäre und Stimmung (Kultur), wo Anderssein als normal empfunden wird. Wir entwickeln Rahmenbedingungen (Strukturen), die die Teilhabe aller möglich machen und setzen sie im Schulalltag um (Praktiken).

Unser Selbstverständnis: Alle lernen gemeinsam

An der Schule gestalten wir unsere Angebote so, dass alle Lernenden an ihnen möglichst barrierefrei teilnehmen können. Der Lernplan wird so angepasst wird, dass er für niemanden eine Hürde darstellt.

Unsere Entwicklung: Angepasste Rahmenbedingungen

In den letzten Jahren haben wir die Rahmenbedingungen der Schule z.B. durch Anschaffung differenzierter Materialien, Einstellen von Heil- und Sonderpädagogen sowie Nutzung von Gebärden im Unterricht verändert. So können wir stärker auf individuelle Fähig- und Fertigkeiten aller Kinder und Jugendlicher eingehen.

FAQ

Was bedeutet Inklusion?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:50+01:00

Inklusion bedeutet eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Jeder Mensch soll lernen, wachsen und dazugehören können. Ziel von Inklusion ist es, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen. Das gilt für alle Menschen, unabhängig von ihren Voraussetzungen, Begabungen oder Herausforderungen.

Was bedeutet Inklusion an einer Schule?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:50+01:00

Inklusion an einer Schule bedeutet, dass Unterricht und Schulleben so gestaltet werden, dass Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf gut teilhaben können. Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf wurden in der Vergangenheit an Sonderschulen unterrichtet. Seit 2015 können diese Kinder inklusiv beschult werden. Sie lernen dann gemeinsam mit allen anderen Kindern an einer Schule.
Dabei werden sie von Sonderpädagog*innen unterstützt. Die Unterstützung und Förderungen wird auf die individuellen Förderbedarfe der Kinder abgestimmt. Lernbegleiter*innen und Sonderpädagog*innen stehen dabei im engen Austausch, um allen Kindern eine förderliche Lernumgebung zu ermöglichen.

Was ist sonderpädagogischer Förderbedarf?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Für manche Schülerinnen und Schüler wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Der sonderpädagogische Förderbedarf umfasst die Förderschwerpunkte

  • Lernen
  • Hören
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Geistige Entwicklung,
  • Sehen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung,
  • Schüler*in in längerer Krankenhausbehandlung
Kann die FSD Kinder mit jedem Förderschwerpunkt aufnehmen?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Jedes Kind ist individuell und wir schauen im Einzelfall, ob wir die Teilhabe für das einzelne Kind gewährleisten können. Die FSD kann deswegen Kinder mit folgenden Förderschwerpunkten aufnehmen:

  • Lernen
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
Wann wird geprüft, ob ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Zum Schuljahresbeginn finden wöchentlich Klassenkonferenzen statt. Daran nehmen alle Lernbegleiter*innen der Primaria und die Schulleitung der Grundschule statt. Die Lernbegleiter*innen tauschen ihre Beobachtungen zu den einzelnen Kindern aus, um sich ein ganzheitliches Bild aller Kinder der 1. Klasse zu machen.

Wenn im Rahmen der Klassenkonferenz der Eindruck entsteht, ein Kind könnte sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wird ein Elterngespräch vereinbart. Gemeinsam mit den Eltern wird dann der sonderpädagogische Dienst beauftragt. Dieser übernimmt die Einschätzung, ob tatsächlich sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen könnte.

Was ist der sonderpädagogische Dienst?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Die sonderpädagogischen Dienste sind an die jeweiligen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) angegliedert und werden vom Schulamt koordiniert. Eltern und Lehrkräfte können sich an die sonderpädagogischen Dienste (SoPäDi) wenden, wenn die Unterstützungsmöglichkeiten der allgemeinen Schule nicht ausreichen, um den Lernerfolg einer Schülerin oder eines Schülers zu sichern.

Wenn interne Maßnahmen und Nachteilsausgleiche nicht ausreichen um Barrieren abzubauen oder die Lernbegleiter*innen einen möglichen Förderbedarf nicht einschätzen können, bezieht die FSD den sonderpädagogischen Dienst zur Beratung und Unterstützung ein. Dies geschieht immer in Absprache mit den Eltern.

Was ist Beratung und Unterstützung?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Die Fachkräfte des SoPäDi werden hinzugezogen, um die Lernbegleiter*innen und Eltern zu beraten und zu unterstützen. Diese Beratung und Unterstützung hat zum Ziel, weitere Unterstützungsmaßnahmen für das Kind zu entwickeln. Dazu hospitieren die Fachpersonen vom sonderpädagogischen Dienst im Unterricht und beobachten das Kind. Anschließend findet in einem gemeinsamen Gespräch mit Eltern, Lernbegleiter*innen und der Fachperson die Beratung und Unterstützung statt. Die Fachpersonen

  • beraten Eltern und Lehrkräfte, welche zusätzlichen Maßnahmen die Teilhabe sichern könnten;
  • empfehlen zusätzliche externe Fachstellen, die hinzugezogen werden können (z.B. die schulpsychologische Beratungsstelle oder die Autismusberatung);
  • empfehlen bei Bedarf eine Prüfung, ob vielleicht ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen könnte.

Im Rahmen der Beratung und Unterstützung hat der sonderpädagogische Dienst die Möglichkeit, eine Prüfung (Feststellungsverfahren) zu empfehlen, ob vielleicht sonderpädagogischer Förderbedarf beim Kind vorliegt. Die Schule ist dann verpflichtet, dieser Empfehlung nachzukommen. Gemeinsam mit den Eltern wird danndas Feststellungsverfahren eingeleitet.

Alle Maßnahmen und Empfehlungen werden dokumentiert und in den Schulalltag integriert. Eltern werden, sofern sie im Prozess mitwirken möchten, in Form von Gesprächen in diesen Prozess einbezogen. Ihre Sichtweise und Erfahrung mit ihrem Kind sind eine wichtige Ressource.

Wie wird geprüft, ob ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf haben könnte?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Für die Prüfung, ob ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf haben könnte, gibt es einen festgelegten Ablauf, der vom Sonderpädagogischen Dienst durchgeführt wird. Das ganze Verfahren erfolgt sorgfältig, transparent und im Interesse des Kindes. Die Eltern sind in jeden Prozess-Schritt eingebunden.

1.) Beratung und Unterstützung
Die LB fordern vom Sonderpädagogischen Dienst Beratung und Unterstützung an. Im Rahmen der Beratung empfiehlt der Sonderpädagogische Dienst eine Prüfung, ob vielleicht sonderpädagogischer Förderbedarf beim Kind vorliegen könnte. Die Schule muss der Empfehlung nachkommen. In diesen Prozess sind die Eltern von Beginn an engmaschig mit eingebunden.

2.) Antragsstellung auf ein Feststellungsverfahren

Die Eltern stellen den Antrag auf ein Feststellungsverfahren. Die Schule unterstützt die Eltern bei der Antragsstellung und erstellt einen pädagogischen Bericht, der Teil vom Antrag ist. Anschließend erfolgt:

  • Übersendung des Antrags durch die Pädagogische Leitung der FSD an das zuständige SBBZ
  • Prüfung des Antrags: Sind die Fördermöglichkeiten der FSD ausreichend ausgeschöpft worden?
  • Zeitraum bis zur Antwort an die Schulleitung der allg. Schule: 2 Wochen
  • bei Ablehnung: Anschlüsse schaffen, ggf. weiterverweisen an Fachdienst

3.) Auftragsklärung
Eine Fachperson vom sonderpädagogischen Dienst führt ein Erstgespräch mit der Mentor*in und den Eltern.

4.) Diagnostik (orientiert an einer diagnostischen Fragestellung)
Eine weitere unabhängige Fachperson vom Sonderpädagogischen Dienst, die bisher nicht Teil vom Prozess war, hospitiert im Unterricht und erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten vom Kind. Das Gutachten wird mit den Eltern besprochen. Der Prozess umfasst

  • Erhebung der Anamnese
  • Sichtung bereits durchgeführter Tests, Überprüfungen und weiterer Unterlagen
  • Hospitation im Unterricht
  • Durchführung diagnostischer Verfahren (informell und standardisiert)

5.) Leistungsfeststellung

Auf der Grundlage vom sonderpädagogischen Gutachten entscheidet das Schulamt, ob sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Bei der Feststellung wird außerdem ein Förderschwerpunkt festgelegt.

Textbeispiel Feststellungsbescheid: (…) für Ihre Tochter Anna Glücklich stellt das Staatliche Schulamt auf Grundlage der Ergebnisse einer sonderpädagogischen Diagnostik den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt „Lernen“ fest. Dieser Anspruch gilt befristet bis zum 31.07.2027.

Die Eltern haben nun die Wahl, das Kind weiterhin an der Freien Schule Dreisamtal beschulen zu lassen (inklusive Beschulung) oder es an einem SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) mit entsprechendem Förderschwerpunkt einzuschulen.

6.) Kooperative Förderplanung
Wenn eine inklusive Beschulung an der Freien Schule Dreisamtal gewünscht ist, erfolgt im nächsten Schritt eine kooperative Förderplanung. Dazu gehören:

  • Einbezug von Lehrkräften, Eltern und ggf. Therapeuten und Experten,
  • Beratung der Lehrkräfte,
  • Gemeinsame Planung von Bildungsangeboten und Maßnahmen, die von allen Beteiligten durchgeführt werden.

7.) Umsetzungsphase für die geplanten Bildungsangebote

8.) (Zwischen) Bilanz
Die umgesetzten Bildungsangebote werden ausgewertet. Wie wurden sie im Schulalltag umgesetzt? Welche Wirkung hatten sie?

Danach gibt es drei Möglichkeiten:

  • ggf. erneute Planung von Maßnahmen
  • Abschluss der Beratungsphase, weil die Schülerin / der Schüler nun erfolgreich lernen kann
  • Wiederholtes Feststellungsverfahren: Besteht noch ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung?

9.) Übergabe der Dokumentation an die allgemeine Schule zur Ablage in der Schülerakte

Wie lange dauert ein Feststellungsverfahren?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Ein Feststellungsverfahren kann mehrere Wochen und sogar Monate dauern. Währenddessen bleibt das Kind regulär an der FSD und erhält weiterhin Unterstützung durch Maßnahmen aus Beratung und Unterstützung und Nachteilsausgleiche. In Ausnahmefällen kann der Stundenplan des Kindes für einen begrenzten Zeitraum reduziert werden, während das Feststellungsverfahren läuft.
Eltern werden über alle Schritte informiert und in Gespräche eingebunden.

Was passiert, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Eltern können dann wählen, wo die Förderung umgesetzt wird:

  • Exklusive Beschulung an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ):
    Das Kind besucht eine sonderpädagogische Förderschule mit speziellem Förderschwerpunkt, z.B. Lernen oder sozial-emotionale Entwicklung.
    Der FSD-Schulvertrag endet.
  • Inklusive Beschulung an der FSD:
    Die Eltern wählen die Freie Schule Dreisamtal als inklusiven Lernort für ihr Kind. durch unsere Sonderpädagog*innen, in Kooperation mit den Lernbegleiter*innen.
    Die Sonderpädagog*innen führen Einzelstunden durch, erstellen maßgeschneiderte Materialien und spezielle Unterrichtsformate für das Kind. Sie erstellen die Förderplanung für das Kind und führen gemeinsam mit dem Schulamt Berufswegekonferenzen durch (bei älteren Schüler*innen).

So bleibt das Kind Teil der Gemeinschaft – mit individueller Unterstützung.

Wie werden Eltern über den Verlauf der sonderpädagogischen Förderung informiert?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, findet eine kooperative Förderplanung statt. Eltern, Lernbegleiter*innen und externe Fachpersonen vereinbaren gemeinsam Ziele und Fördermaßnahmen für das Kind. Die Sonderpädagog*innen beginnen danach umgehend mit der gezielten Förderung.

Eltern werden weiterhin regelmäßig eingebunden:

  • durch Elterngespräche,
  • Telefonate oder kurze Rückmeldungen im Alltag,
  • schriftliche Zusammenfassungen von Fördermaßnahmen im Rahmen der Förderplanung.
Wie erleben Kinder mit einem Förderschwerpunkt den Schulalltag an der FSD?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen weiterhin gemeinsam mit allen anderen Kindern der Klassengemeinschaft. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Einzelförderung durch eine Inklusionsfachkraft. Sie nehmen an denselben Projekten, Ausflügen und Ritualen teil.

Begleitung, klare Strukturen und wertschätzende Kommunikation schaffen Sicherheit und Zugehörigkeit.

Wie werden andere Kinder auf Inklusion vorbereitet oder sensibilisiert?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Im Unterricht sprechen wir darüber, dass es normal ist, verschieden zu sein. Die Inklusionsfachkräfte führen Info-Einheiten durch und Fachpersonen von außen kommen in den Unterricht und arbeiten mit den Kindern zum Thema Anderssein und Verschiedenheit. Wir führen Sozialtrainings durch und veranstalten Projekte zur Gemeinschaftsbildung. Alle Kinder lernen miteinander und voneinander.
So lernen alle: Unterschiedlich zu sein ist normal – und Vielfalt bereichert.

Wie wird sichergestellt, dass leistungsstarke Kinder nicht zu kurz kommen?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Inklusion bedeutet nicht, dass alle Kinder das gleiche lernen oder an den gleichen Projekten arbeiten. Inklusion bedeutet, dass jede*r das bekommt, was er oder sie braucht.
Leistungsstarke Kinder erhalten anspruchsvolle Materialien und herausfordernde Aufgaben und Ziele. Sie werden auf erweitertem Niveau gefördert und erhalten die Möglichkeit, ihr Potential in individuellen Projekten zu entfalten. Auch sehr begabte und leistungsstarke Kinder profitieren von der Vielfalt in der Gruppe.

Welche Barrieren können das Lernen oder die Teilhabe eines Kindes noch erschweren?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Jedes Kind ist individuell. Was für ein Kind eine Schwierigkeit darstellt, kann für ein anderes Kind eine Leichtigkeit sein.

Beispiele:

  • Klassengemeinschaft: Einige Kinder brauchen besonders klare Signale, um Regeln zu verstehen und einzuhalten.
  • Konzentration: Manche Kinder lassen sich sehr leicht ablenken, sie brauchen besonders ruhige Arbeitsbedingungen.
  • Lerninhalte: Manche Kinder lernen sehr schnell, andere brauchen sehr viel mehr Zeit und könnten ohne zusätzliche Unterstützung den Anschluss verlieren.
  • Gemeinschaft: Einige Kinder müssen erst lernen, ihre Bedürfnisse und die der Gruppe in Einklang zu bringen, andere Kinder schaffen das schon gut.

Um sich ein Bild vom Kind zu machen, beobachten die Lernbegleiter*innen (LB) das Kind im Unterricht und im sozialen Miteinander. Wir fragen uns regelmäßig:

  • Kann das Kind vom Unterricht profitieren?
  • Findet es seinen Platz in der Klassengemeinschaft?
  • Gibt es Barrieren, die Teilhabe erschweren?

Solche Barrieren können ADHS, Autismus, LRS, Dyskalkulie, eine chronische Erkrankung, Hochbegabung oder Deutsch als Fremdsprache sein.
Wenn auffällt, dass soziale Teilhabe oder Lernen dauerhaft schwierig sind, wird das in der Klassenkonferenz besprochen. Dort werden geeignete Maßnahmen als Nachteilsausgleiche beschlossen und anschließend mit den Eltern abgestimmt. Ziel ist es einen Weg zu finden, der entwicklungsförderlich auf die Schul-/ Klassengemeinschaft wirkt.

Was bedeutet „Nachteilsausgleich“?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Ein Nachteilsausgleich soll faire Bedingungen schaffen und sorgt für Chancengleichheit.
Er verändert nicht die Lernziele, sondern den Weg dorthin. Nachteile für das Kind werden ausgeglichen.
Wir entwickeln individuelle Nachteilsausgleiche, z. B.:

  • technische Hilfsmittel (Einsatz von Tablets oder Lesestiften u.a.),
  • die Umorganisation vom Schulalltag auf die Bedürfnisse vom Kind (zusätzliche Pausen, veränderte Sitzordnung),
  • pädagogische Anpassungen der Lernsituation (Einsatz von Kopfhörern, Sichtschutz oder Strukturhilfen, angepasstes Lernmaterial ohne Über- oder Unterforderung, mehr Zeit bei Aufgaben oder Prüfungen, angepasste Aufgabenformate, Notenschutz).

Ziel ist, dass das Kind in und mit der Gruppe lernen kann, nicht neben ihr. Die Art und Weise der Nachteilsausgleiche hängt immer vom Einzelfall ab. Deswegen ist eine individuelle Anpassung an die konkreten Schwierigkeiten des Schülers/der Schülerin unbedingt erforderlich.

Da es der Regelfall ist, dass mehrere Schüler*innen einer Stufe Hilfe und Unterstützung durch Nachteilsausgleiche brauchen, können für ein Kind nicht alle in Frage kommenden individuellen Maßnahmen umgesetzt werden. Gemeinsam mit den Eltern werden konkrete Maßnahmen ausgewählt, vereinbart und dokumentiert.

Was macht eine Schulbegleitung?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Wenn die Bildungsteilhabe von Kindern gefährdet ist, können neben schulischen Nachteilsausgleichen noch weitere Maßnahmen beantragt werden. Dazu gehören unter anderem Schulbegleitung oder integrative Lerntherapie.

Schulbegleitung stellt, wo möglich, Hilfe zur Selbsthilfe dar. Weitreichendes Ziel der Schulbegleitung ist es, sich selbst überflüssig zu machen.

Schulbegleitung ermöglicht:

  • die Teilnahme am Unterricht und am Schulleben
  • die Förderung zur größtmöglichen Selbständigkeit bzw.
  • Unabhängigkeit des Kindes bzw. des Jugendlichen
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht
  • Integration in den Klassenverband
Was ist integrative Lerntherapie?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Integrative Lerntherapie hilft Kindern mit einer Lesestörung, einer Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung, Stärken zu entdecken (oder weiterhin im Blick zu behalten) und ihr Selbstwertgefühl aufzubauen/zu erhalten. Durch die oben genannten Störungen kann es passieren, dass Kinder im Unterricht nicht die Erfolge erzielen, zu denen sie eigentlich in der Lage sind. Sie strengen sich sehr an und haben doch nicht die gleichen Erfolgserlebnisse wie ihre Klassenkamerad*innen. Im Zuge dessen kann es passieren, dass sie ihren Selbstwert anzweifeln oder ihren Blick für ihre Stärken verlieren. In Kombination mit den nicht so guten schulischen Leistungen kann die Teilhabe am gemeinschaftlichen und schulischen Leben gefährdet sein.

In der integrativen Lerntherapie üben die Kinder Strategien im Lesen, Schreiben und Rechnen. Dabei stehen die Stärkung der Persönlichkeit und die Ressourcen des Kindes immer im Mittelpunkt.

Wie finanzieren sich zusätzliche Unterstützungen wie Sonderpädagogik, Schulbegleitung oder lerntherapeutische Förderung?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Die Finanzierung hängt vom Förderbedarf ab:

  • Sonderpädagogische Förderkräfte werden vom Schulamt finanziert. Diese Unterstützung wird immer zum Schuljahresbeginn gezahlt, auch wenn Förderbedarf erst im Laufe des Schuljahres festgestellt wird. An öffentlichen Schulen beginnt eine Förderung deswegen immer zum Schuljahresbeginn. Auch die FSD erhält die Fördergelder immer zu Beginn des Schuljahres. Trotzdem starten wir sofort nach Feststellung des Bedarfs mit sonderpädagogischer Förderung.
  • Schulbegleitungen und Lerntherapie sind eine Leistung der Eingliederungshilfe (Jugendamt). Sie sichern Teilhabe und sind individuelle Unterstützungen für einzelne Kinder.
  • Fachleistungen des sonderpädagogischen Dienstes sind staatlich finanziert.

Eltern müssen die Kosten für eine inklusive Beschulung also nicht selbst tragen. Die Schule unterstützt Eltern bei der Antragstellung und bei der Kommunikation mit Behörden.

Welche Aufgaben haben LB im Inklusionsprozess?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:22:51+01:00

Lernbegleiter*innen begleiten die Kinder im Unterricht, beobachten Lern- und Sozialverhalten und dokumentieren Auffälligkeiten.
Sie planen Nachteilsausgleiche, führen Elterngespräche, erstellen Berichte und stehen in engem Austausch mit Inklusionsfachkräften an unserer Schule.
Lernbegleiter*innen stellen keine medizinischen oder therapeutischen Diagnosen. Stattdessen bilden sie die pädagogische Schnittstelle zwischen Eltern, therapeutischen Fachpersonen, Diagnostikstellen und dem Kind.

Welche Rolle spielen die Eltern?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:09:12+01:00

Eltern sind aktive Partner im Inklusionsprozess.
Sie bringen ihre Beobachtungen ein, helfen beim Einüben von Routinen und sind Teil jeder Entscheidung. Regelmäßige Gespräche und gegenseitige Offenheit sind entscheidend, damit Schule und Familie gemeinsam Lösungen entwickeln können.

Was passiert, wenn Eltern kein Feststellungsverfahren wünschen?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:09:12+01:00

Ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren dient dem Recht des Kindes auf angemessene Beschulung. Wenn der Sonderpädagogische Dienst das Feststellungsverfahren empfiehlt, muss die Schule das Verfahren einleiten – auch wenn Eltern das nicht wünschen. Das Verfahren kann deswegen auch ohne Mitwirkung der Eltern eingeleitet werden. Trotzdem suchen wir immer zuerst das Gespräch und klären gemeinsam die Hintergründe und Ängste. Inklusion kann nur gelingen, wenn Schule und Eltern vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Was passiert, wenn keine Einigung gelingt?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:09:12+01:00

Wenn alle Gespräche und Vermittlungsversuche scheitern, kann es vorkommen, dass Schule und Eltern keine gemeinsame Grundlage mehr finden. Dann wird – immer respektvoll und im Sinne des Kindes – über einen Schulwechsel gesprochen.

Was kann ich tun, wenn ich mich als Elternteil nicht verstanden fühle?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:09:12+01:00

Die Eltern sollten im Austausch mit den Lernbegleitungen bleiben. Sie können sich ebenfalls an die Pädagogische Leitung wenden.

Zusätzlich haben Eltern die Möglichkeit, externe Unterstützung hinzuziehen. Wenn Eltern externe Unterstützung wünschen, können sie sich jederzeit an die schulpsychologische Beratungsstelle wenden. Auch das Schulamt, der allgemeine soziale Dienst vom Jugendamt und der Sonderpädagogische Dienst bieten Hilfe und Unterstützung.

Ziel ist immer, Missverständnisse frühzeitig aufzulösen und Vertrauen wiederherzustellen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Inklusion in Baden-Württemberg?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:09:12+01:00

Rechtsgrundlage sind die §§ 15–20 Schulgesetz von Baden-Württemberg

Dazu kommen die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ (VwV Inklusion) und die Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote.

Wie wird mit sensiblen Daten und Informationen umgegangen?Maximilian Sperlich2025-12-03T15:09:12+01:00

Alle beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutzgesetz Baden Württemberg (DSG BW). Informationen über Förderbedarfe werden im pädagogischen Team behandelt.

Ausnahmefall: Der Sonderpädagogische Dienst kann auch ohne die Zustimmung der Eltern hinzugezogen werden. Allerdings wünschen wir uns ausdrücklich eine Zusammenarbeit mit den Eltern. Deswegen informieren wir die Eltern im Vorfeld, falls wir den Sonderpädagogischen Dienst hinzuziehen wollen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wichtige Ressource im Inklusionsprozess.

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