Für die Prüfung, ob ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf haben könnte, gibt es einen festgelegten Ablauf, der vom Sonderpädagogischen Dienst durchgeführt wird. Das ganze Verfahren erfolgt sorgfältig, transparent und im Interesse des Kindes. Die Eltern sind in jeden Prozess-Schritt eingebunden.

1.) Beratung und Unterstützung
Die LB fordern vom Sonderpädagogischen Dienst Beratung und Unterstützung an. Im Rahmen der Beratung empfiehlt der Sonderpädagogische Dienst eine Prüfung, ob vielleicht sonderpädagogischer Förderbedarf beim Kind vorliegen könnte. Die Schule muss der Empfehlung nachkommen. In diesen Prozess sind die Eltern von Beginn an engmaschig mit eingebunden.

2.) Antragsstellung auf ein Feststellungsverfahren

Die Eltern stellen den Antrag auf ein Feststellungsverfahren. Die Schule unterstützt die Eltern bei der Antragsstellung und erstellt einen pädagogischen Bericht, der Teil vom Antrag ist. Anschließend erfolgt:

  • Übersendung des Antrags durch die Pädagogische Leitung der FSD an das zuständige SBBZ
  • Prüfung des Antrags: Sind die Fördermöglichkeiten der FSD ausreichend ausgeschöpft worden?
  • Zeitraum bis zur Antwort an die Schulleitung der allg. Schule: 2 Wochen
  • bei Ablehnung: Anschlüsse schaffen, ggf. weiterverweisen an Fachdienst

3.) Auftragsklärung
Eine Fachperson vom sonderpädagogischen Dienst führt ein Erstgespräch mit der Mentor*in und den Eltern.

4.) Diagnostik (orientiert an einer diagnostischen Fragestellung)
Eine weitere unabhängige Fachperson vom Sonderpädagogischen Dienst, die bisher nicht Teil vom Prozess war, hospitiert im Unterricht und erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten vom Kind. Das Gutachten wird mit den Eltern besprochen. Der Prozess umfasst

  • Erhebung der Anamnese
  • Sichtung bereits durchgeführter Tests, Überprüfungen und weiterer Unterlagen
  • Hospitation im Unterricht
  • Durchführung diagnostischer Verfahren (informell und standardisiert)

5.) Leistungsfeststellung

Auf der Grundlage vom sonderpädagogischen Gutachten entscheidet das Schulamt, ob sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Bei der Feststellung wird außerdem ein Förderschwerpunkt festgelegt.

Textbeispiel Feststellungsbescheid: (…) für Ihre Tochter Anna Glücklich stellt das Staatliche Schulamt auf Grundlage der Ergebnisse einer sonderpädagogischen Diagnostik den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt „Lernen“ fest. Dieser Anspruch gilt befristet bis zum 31.07.2027.

Die Eltern haben nun die Wahl, das Kind weiterhin an der Freien Schule Dreisamtal beschulen zu lassen (inklusive Beschulung) oder es an einem SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) mit entsprechendem Förderschwerpunkt einzuschulen.

6.) Kooperative Förderplanung
Wenn eine inklusive Beschulung an der Freien Schule Dreisamtal gewünscht ist, erfolgt im nächsten Schritt eine kooperative Förderplanung. Dazu gehören:

  • Einbezug von Lehrkräften, Eltern und ggf. Therapeuten und Experten,
  • Beratung der Lehrkräfte,
  • Gemeinsame Planung von Bildungsangeboten und Maßnahmen, die von allen Beteiligten durchgeführt werden.

7.) Umsetzungsphase für die geplanten Bildungsangebote

8.) (Zwischen) Bilanz
Die umgesetzten Bildungsangebote werden ausgewertet. Wie wurden sie im Schulalltag umgesetzt? Welche Wirkung hatten sie?

Danach gibt es drei Möglichkeiten:

  • ggf. erneute Planung von Maßnahmen
  • Abschluss der Beratungsphase, weil die Schülerin / der Schüler nun erfolgreich lernen kann
  • Wiederholtes Feststellungsverfahren: Besteht noch ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung?

9.) Übergabe der Dokumentation an die allgemeine Schule zur Ablage in der Schülerakte